Erstattung der Selbstbeteiligung anfordern

Ein Mietwagen von Sunny Cars soll Spass machen – immer! Täglich geben wir dafür unser Bestes: Angefangen von der Reservierung über die Abholung vor Ort bis hin zur Rückgabe des Mietwagens möchten wir, dass alles reibungslos verläuft. Sogar im Schadensfall. Denn bei uns bleiben Sie hier nicht auf den für die Selbstbeteiligung anfallenden Kosten sitzen, da wir Ihnen diese vollständig erstatten. Zu unserem Alles-Inklusive-Paket gehören nämlich unter anderem Leistungen wie Vollkasko- und Fahrzeug-Diebstahlschutz mit Erstattung der Selbstbeteiligung, die Erstattung der Selbstbeteiligung für Schäden an Glas, Dach, Reifen und Unterboden und die Erstattung der Unfallbearbeitungsgebühr. Mit einem Mietwagen von Sunny Cars müssen Sie sich somit auch im Schadensfall keinerlei Gedanken machen.

Und so kommen Sie im Schadensfall an Ihr Geld:

Sie möchten uns einen Schaden an Ihrem Mietwagen melden? Kein Problem! 
Dazu müssen Sie lediglich unser Online-Antragsformular ausfüllen und die folgenden Unterlagen hochladen:

  • den Nachweis über die vor Ort geleistete Zahlung (Kreditkartenabrechnung oder Quittung im Falle einer Barzahlung)
  • den mit dem Fahrzeugflottenanbieter vor Ort geschlossenen Mietvertrag
  • den vom Fahrzeugflottenanbieter vor Ort erstellten Schadensbericht (sofern vorhanden)
  • den Polizeibericht (sofern vorhanden)

Im Falle eines Schadens wäre es ausserdem empfehlenswert, wenn Sie vor Ort den Schaden fotografieren, alle Quittungen, Belege, Unterlagen im Zusammenhang mit dem Schaden und den damit verbundenen (Zusatz-) Kosten aufbewahren und davon auch Kopien für die eigenen Unterlagen anfertigen.

Verwarnungsgelder müssen selbst bezahlt werden

Bitte beachten Sie: Strafzettel bzw. Kosten, die für nicht regelkonformes Fahren oder das Missachten der Strassenverkehrsregeln etc. anfallen, werden nicht erstattet. Sollten Sie, während Sie mit Ihrem Mietwagen unterwegs sind, gegen die in Ihrem Reiseland gültigen Strassenverkehrsgesetze verstossen, müssen Sie die dafür gegebenfalls anfallenden Gebühren selbst bezahlen. In den meisten Fällen erhalten Sie hier eine Nachricht von Ihrem Fahrzeugflottenanbieter vor Ort, in der Sie über das Bussgeld in Kenntnis gesetzt werden. In der Regel erhabt der örtliche Fahrzeugflottenanbieter dann zusätzlich pro Bussgeldbescheid eine entsprechende Verwaltungsgebühr. Werden Ihnen also beispielsweise drei Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens zugesandt, dann wird auch die Verwaltungsgebühr dreimal fällig. Den Original-Bussgeldbescheid bekommen Sie von den zuständigen örtlichen Behörden zugesandt; mit diesem müssen Sie die Angelegenheit dann auch klären. Dabei kann Ihnen Sunny Cars leider nicht behilflich sein.