Vollkaskoschutz mit Erstattung der Selbstbeteiligung
Ganz egal, ob Sie ein guter Fahrer sind oder nicht - ein Kratzer oder eine Delle am Mietwagen können schnell passieren. Das ist aber kein Grund zur Sorge, denn bei Sunny Cars ist ein Vollkaskoschutz im Mietpreis inkludiert, der Ihnen die Erstattung der Selbstbeteiligung garantiert. Wenn also unerwartete Schäden am Mietwagen auftreten, bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen.
Was deckt der Vollkaskoschutz alles ab?
Bei Sunny Cars sind wir uns bewusst, dass ein Lackschaden, ein Kratzer oder eine Delle schneller passieren können als einem lieb ist. Das gleiche gilt auch für einen Unfall. Aus diesem Grund ist in unseren Rundum-Sorglos-Leistungen der Vollkaskoschutz standardmäßig inbegriffen. Alle entstandenen Schäden, die schnell hohe Kosten nach sich ziehen können, sind abgedeckt. Mit Sunny Cars können Sie Ihren Urlaub sorgenfrei genießen, denn wir bieten Ihnen eine umfassende Absicherung.
Wie ist die Selbstbeteiligung bei Sunny Cars geregelt?
Bei Sunny Cars arbeiten wir mit verschiedenen globalen und lokalen Flottenanbietern zusammen. Je nach Anbieter und Mietwagenkategorie kann eine Selbstbeteiligung vor Ort erhoben werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung entspricht in der Regel der Kaution für den Mietwagen.
Informationen zur Höhe der Selbstbeteiligung
Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung finden Sie in unseren Mietbedingungen. Dort erfahren Sie, welcher Betrag im Schadensfall maximal einbehalten wird. Wir empfehlen Ihnen, die Mietbedingungen sorgfältig durchzugehen, um über die genauen Konditionen informiert zu sein.
Mietwagen ohne Selbstbeteiligung
Wenn Sie eine Buchung ohne Selbstbeteiligung wünschen, empfehlen wir Ihnen unseren Service "Ohne Kaution". Dadurch entfällt die Selbstbeteiligung vollständig, gleichzeitig ist für die Übernahme des Mietwagens auch keine Kreditkarte notwendig. Beachten Sie, dass dieser Service nur in ausgewählten Ländern und Stationen und bis spätestens 5 Tage vor Anmietungsbeginn verfügbar ist. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Service „Ohne Kaution“.
Warum ist eine Kaution erforderlich, wenn die Selbstbeteiligung erstattet wird?
Bei der Übernahme eines Mietwagens ist es üblich, eine Kaution zu hinterlegen. Diese Kaution dient als Sicherheitsleistung für den örtlichen Fuhrparkanbieter und ermöglicht Ihnen die Nutzung des Fahrzeugs. Im Gegenzug erhalten Sie den Mietwagen zur Nutzung.
Die Selbstbeteiligung hingegen bezieht sich auf den Betrag, den Sie im Falle eines Schadens selbst tragen müssen. Als Teil der Vollkaskoversicherung stellt sie sicher, dass Sie an den Kosten beteiligt sind.
Bei vielen Mietwagen-Anbietern werden Kaution und Selbstbeteiligung identisch behandelt und repräsentieren den gleichen Geldbetrag. Die Kaution entspricht üblicherweise der Selbstbeteiligung. Nach Ende der Mietzeit wird Ihnen die Kaution, bzw. Selbstbeteiligung, erstattet oder der geblockte bzw. abgebuchte Betrag auf Ihrer Kreditkarte wieder freigegeben bzw. zurückgebucht.
Egal ob Kaution oder Selbstbeteiligung, dieser Vorgang gewährleistet einen reibungslosen Ablauf der Miete und gibt eine klare Regelung für Mietwagenanbieter und Mieter. Sie bietet Sicherheit für beide Parteien und ermöglicht eine vertrauensvolle Nutzung des Mietwagens.
Wie erhalte ich die Selbstbeteiligung zurück?
Mussten Sie die Selbstbeteiligung vor Ort vorstrecken? Nach Ihrer Rückkehr können Sie sie ganz einfach über das Online-Formular oder den Link auf Ihrem Voucher geltend machen. Sunny Cars erstattet Ihnen den vollen Betrag nach Prüfung der Bedingungen so schnell wie möglich.
Kurz gesagt: Um die Selbstbeteiligung müssen Sie sich keine Sorgen machen. Sie können unsere Rundum-Sorglos-Leistung vor Ort genießen. Es kam zu einem Schaden? Kein Grund zur Sorge! Wenn Sie nach Hause zurückkehren, erstatten wir Ihnen die bereits gezahlte Selbstbeteiligung für den Mietwagen.
Haben wir Sie überzeugt?