Allgemeine Reisebedingungen der Sunny Cars B.V.
1. Leistungen der Sunny Cars B.V.
Die Sunny Cars B.V. ist in ihrem Segment eines der führenden Unternehmen der Touristikbranche und erbringt weltweit Reisedienstleistungen an zufriedene Urlauber, d.h. an Mietwagen-Urlauben interessierte Privatpersonen (nachfolgend „Kunden“ genannt). Zu den Leistungspaketen der Sunny Cars B.V. gehören neben der Fahrzeugvermietung eine umfassende Beratung zur Auswahl des für den Kunden „richtigen“ Ferienmietfahrzeugs, einfachste Buchung und reibungslose Fahrzeugübernahmen und -rückgaben sowie zusätzliche Dienstleistungen zur Vervollständigung des Reisevergnügens. Die Sunny Cars B.V. bietet ihre Leistungen auf der Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen sowie dem Kunden bereits vor der Buchung zugänglich gemachten Besonderen Reisebedingungen (siehe unten Ziffer 4.) an.
2. Fahrzeugmietvertrag nebst Vereinbarung reiserelevanter Zusatzdienstleistungen zwischen der Sunny Cars B.V. und dem Kunden; Sonderregelungen bei der Auswahl der Option „No Deposit“ durch den Kunden bei der Buchung
2.1 Die Sunny Cars B.V. und der Kunde schliessen einen Vertrag über die Anmietung eines Mietfahrzeugs sowie über die Bereitstellung reiserelevanter Zusatzdienstleistungen durch die Sunny Cars B.V. rund um das Mietfahrzeug (nachfolgend „Vertrag“ genannt), die der Kunde während der Dauer der Laufzeit des Vertrags und teilweise auch schon davor in Anspruch nehmen kann. Bei den reiserelevanten Zusatzdienstleistungen handelt es sich um einen für den Urlaub machenden Kunden telefonisch erreichbaren Concierge Service (7 Tage/Woche, 9-18 Uhr MEZ) sowie um die Bereitstellung von über kundeneigene Smartphones, Tablets, Laptops und Desktops im Internet abrufbarer Reiseinformationen rund um das Reiseziel wie Einreisebedingungen, Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, Restaurants, Hotels, Strände usw., Kartenmaterial, sonstige touristische Informationen sowie Hinweise zur Entgegennahme und Rückgabe des Mietfahrzeugs am Zielort. Hierfür steht die App „sunny2go“ zur Verfügung, die der Kunde auf seinem Smartphone oder seinem Tablet installieren kann. Die reiserelevanten Zusatzdienstleistungen werden in Abhängigkeit von der bei der Fahrzeugbuchung gewählten Sprache in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch angeboten. Die zwischen der Sunny Cars B.V. und dem Kunden zu schliessenden Vereinbarungen werden nachfolgend zur sprachlichen Vereinfachung „Vertrag“ genannt.
2.2 Der Kunde gibt mit der Übersendung der Buchungsdaten (u.a. gewünschter Anmietungsort, gewünschte Fahrzeugkategorie (vgl. Ziff. 9 dieser Allgemeinen Reisebedingungen), gewünschter Anmietzeitraum, ggf. Auswahl des Angebots „No Deposit“) ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags zwischen ihm und der Sunny Cars B.V. ab. Der Vertrag zwischen der Sunny Cars B.V. und dem Kunden kommt durch Zusendung der Vertragsunterlagen gemäss Ziff. 10 an den Kunden sowie die damit korrespondierende Bestätigung der Buchung durch die Sunny Cars GmbH zustande, die dabei als Handelsvertreterin der Sunny Cars B.V. mit Abschlussvollmacht handelt. Bei Auswahl der Option „No Deposit“ gilt die Buchung des Kunden erst dann als bestätigt und kommt ein Vertrag erst dann zustande, nachdem der Kunde nach gesonderter Aufforderung durch die Sunny Cars GmbH, spätestens 48 Stunden vor Beginn der gewünschten Fahrzeuganmietung, seine persönlichen Daten übermittelt, sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen und für den Fall einer Inanspruchnahme der Kaution durch den Fahrzeugflottenanbieter insbesondere sein Einverständnis mit seiner etwaigen Ersatzpflicht gegenüber der Sunny Cars B.V. gemäss Ziff. 6.3 dieser Allgemeinen Reisebedingungen bestätigt hat (sog. Vorab-Registrierung).
Hinweis: Liegt der Sunny Cars B.V. die Vorab-Registrierung nicht bis spätestens 48 Stunden vor der gewünschten Fahrzeuganmietung vor, kann ein Fahrzeugmietvertrag nicht mehr geschlossen werden; das Angebot des Kunden zum Abschluss eines Vertrags zwischen ihm und der Sunny Cars B.V. wird in diesen Fällen stillschweigend oder ausdrücklich zurückgewiesen.
Während der Dauer der Laufzeit des Vertrags und teilweise auch schon davor (in der Regel 14 Tage vor Vertragsbeginn) kann der Kunde die reiserelevanten Zusatzdienstleistungen, die Sunny Cars B.V. für ihr bereitstellt, nutzen. Die Zugangsdaten zu den für ihn individuell bereitgestellten reiserelevanten Zusatzdienstleistungen erhält der Kunde zusammen mit dem Voucher.
3. Erfüllung des Vertrags, insbesondere Fahrzeugübernahme durch den Kunden
3.1 Die Sunny Cars B.V. bedient sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Vertrag zwischen ihr und dem Kunden (vgl. Ziff. 2) soweit er die Zurverfügungstellung des Mietfahrzeugs betrifft, eines geeigneten Fahrzeugflottenanbieters am Zielort des Kunden. Dazu mietet die Sunny Cars B.V. mittels eines eigenen Mietvertrags bei dem von ihr ausgewählten Fahrzeugflottenanbieter am Zielort des Kunden ein Mietfahrzeug an. Das von der Sunny Cars B.V. angemietete Fahrzeug wird mittels des Vertrags durch die Sunny Cars B.V. an den jeweiligen Kunden untervermietet. Zugleich mit Abschluss des Mietvertrags (Hauptmietvertrag) zwischen der Sunny Cars B.V. und dem Fahrzeugflottenanbieter am Zielort des Kunden wird der Vertrag zwischen der Sunny Cars B.V. und dem Kunden im untermietvertraglichen Teil konkretisiert, etwa im Hinblick auf ein konkretes Mietfahrzeug.
3.2 Bei Abschluss des Hauptmietvertrags mit dem Fahrzeugflottenanbieter am Zielort tritt der Kunde als Vertreter der Sunny Cars B.V. auf. Hierfür erhält der Kunde mit dem Voucher eine auf ihn lautende Vollmacht, die ihn zum Abschluss des Hauptmietvertrags im Umfang der auf dem Voucher und den in den Besonderen Reisebedingungen angegebenen Leistungen zwischen der Sunny Cars B.V. und dem Fahrzeugflottenanbieter am Zielort berechtigt. Den ihm von Sunny Cars B.V. ausgehändigten Voucher hat der Kunde deshalb anlässlich der Fahrzeugübernahme dem Fahrzeugflottenanbieter zu übergeben. Der Kunde hat sorgsam darauf zu achten, dass etwa von ihm gebuchte oder im Mietpreis inkludierte Zusatzfahrer in dem von ihm zu unterzeichnenden Hauptmietvertrag vom Fahrzeugflottenanbieter namentlich eingetragen werden. Sunny Cars kann dies nicht für den Kunden veranlassen, da hierfür eine aktuelle Überprüfung der Fahrerlaubnis auch des Zusatzfahrers bei der Fahrzeugübernahme erforderlich ist.
3.3 Sollte das ihm vom Fahrzeugflottenanbieter am Zielort angebotene Fahrzeug nicht der Reservierung des Kunden entsprechen oder sich das Fahrzeug nach seiner Überzeugung in einem nicht verkehrssicheren Zustand befinden, so hat der Kunde dies sofort gegenüber dem Fahrzeugflottenanbieter und parallel telefonisch gegenüber der Sunny Cars B.V. zu reklamieren, um seiner gesetzlichen Schadensminderungspflicht zu genügen. Bei der Fahrzeugübergabe vorhandene Gebrauchsspuren sowie Schäden am Fahrzeug sind in einem schriftlichen Übergabeprotokoll festzuhalten, um auszuschliessen, dass deren Verursachung dem Kunden angelastet werden können.
4. Geltung Besonderer Reisebedingungen für die konkrete Fahrzeugbuchung sowie die reiserelevanten Zusatzdienstleistungen
4.1 Noch vor der Buchung erhält der Kunde die Besonderen Reisebedingungen für die konkret von ihm gewünschte Buchung, insbesondere zur Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs, der Art und Höhe der zu leistenden Sicherheit (Kaution) sowie zu Kosten für vor Ort ggf. gesondert zu zahlendes Zubehör zur Einsichtnahme; der Kunde kann sich die Besonderen Reisebedingungen per Mausklick auch herunterladen, abspeichern und/oder ausdrucken. Die Besonderen Reisebedingungen enthalten u.a. auch den genauen Leistungsumfang der reiserelevanten Zusatzdienstleistungen, die die Sunny Cars B.V. für den Kunden bereitstellt.
4.2 Der Kunde wird die Besonderen Reisebedingungen aufmerksam durchlesen. Etwaige Fragen dazu wird der Kunde im eigenen Interesse mit der Sunny Cars B.V. noch vor der Übermittlung seiner Buchung klären.
5. Kaution, Leistung durch Kreditkarte und PIN, Kreditlimit; Sonderregelungen für den Fall der Wahl der Option „No Deposit“ durch den Kunden
5.1 Die Sunny Cars B.V. und der Kunde sind sich darüber einig, dass der Kunde für die Überlassung des Mietfahrzeugs an ihn eine Sicherheit (Kaution) schuldet. Der Einfachheit halber wird der Kunde bzw., wenn der Kunde nicht selbst der Fahrer des Mietfahrzeugs ist, die von ihm als Fahrer benannte Person diese Kaution nach den Regelungen in Ziff. 5.2 bis einschliesslich 5.4 direkt beim Fahrzeugflottenanbieter am Zielort an diesen leisten, sofern er sich nicht bei der Buchung für die Option „No Deposit“ entschieden hat.
Hat sich der Kunde bei Abschluss dieses Vertrags für die Option „No Deposit“ entschieden, wird die Sunny Cars B.V. die vom Fahrzeugflottenanbieter am Zielort verlangte Sicherheit in Form einer Kaution für den Kunden im Voraus leisten, so dass der Fahrzeugflottenanbieter am Zielort vom Kunden keine Kaution verlangen wird; Ziff 5.2 bis einschliesslich 5.4 finden in diesen Fällen keine Anwendung. Allerdings wird auf die in Ziffer 5.5 etwa in Betracht kommende Ersatzpflicht des Kunden im Falle eines Einbehalts der von der Sunny Cars B.V. für den Kunden geleisteten Kaution besonders hingewiesen.
5.2 In der Regel (nicht in den Fällen der Option „No Deposit“) ist die Kaution durch Vorlage einer auf den Fahrer des Mietfahrzeugs lautenden, gültigen Kreditkarte und die Eingabe der dazugehörigen PIN zu leisten; teilweise ist auch die Hinterlegung eines Bargeldbetrages (zum Teil in Landeswährung) möglich. Der Kunde wird in den Besonderen Reisebedingungen darauf hingewiesen, welche Kaution in seinem Fall erforderlich ist. Der Kunde wird, sofern er nicht selbst der Fahrer des Mietfahrzeugs ist, den von ihm benannten Fahrer auf diese Obliegenheiten hinweisen.
5.3 Hat der Kunde bzw., sofern er nicht selbst der Fahrer des Mietfahrzeugs ist, der von ihm benannte Fahrer die Kaution mittels seiner Kreditkarte zu leisten (Regelfall), muss er die dafür zugeteilte PIN zur Hand haben, um einen elektronischen Kreditkarteneinsatz an einem sog. POS-Terminal zu ermöglichen. Ein manueller Kreditkarteneinsatz ist ausgeschlossen. Der Kunde wird, sofern er nicht selbst der Fahrer des Mietfahrzeugs ist, den von ihm benannten Fahrer auf diese Obliegenheiten hinweisen.
5.4 Der Kunde bzw., sofern er nicht selbst der Fahrer des Mietfahrzeugs ist, der von ihm benannte Fahrer hat ausserdem darauf zu achten, dass seine Kreditkarte im Zeitpunkt der Gewährung der Kaution ein ausreichendes (ggf. restliches) Kreditlimit aufweist, damit die Abbuchung/Blockierung der Kaution möglich wird. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Kaution bis zu ihrer Rückerstattung bzw. Freigabe das Kreditlimit der Kreditkarte entsprechend reduziert. Der Kunde wird, sofern er nicht selbst der Fahrer des Mietfahrzeugs ist, den von ihm benannten Fahrer auf diese Obliegenheiten hinweisen.
5.5 Sonderregelung nur für die Fälle der Option „No Deposit“: Für den Fall, dass die von der Sunny Cars B.V. hinterlegte Kaution vom Fahrzeugflottenanbieter am Zielort in Anspruch genommen wird, wird die Sunny Cars B.V. unter Beachtung der Regelungen in Ziff. 6 dieser Allgemeinen Reisebedingungen eine Ersatzpflicht des Kunden prüfen und ihn ggf. entsprechend Ziff. 6.3 in Anspruch nehmen.
6. Folgen einer Fahrzeugbeschädigung oder des Verlusts des Fahrzeugs; Rechte und Pflichten der Sunny Cars B.V. und des Kunden in diesem Zusammenhang
6.1 Sollte der Kunde in einen Unfall verwickelt werden oder es zu einer Beschädigung bzw. zu einem Diebstahl des Mietfahrzeugs kommen, wird der Fahrzeugflottenanbieter am Zielort unter Umständen die vom Kunden bzw. im Falle der Wahl der Option „No Deposit“ von der Sunny Cars B.V. für den Kunden hinterlegte Kaution in der Höhe einbehalten und ggf. einen darüber hinausgehenden Betrag belasten, in der die Fahrzeug- Kaskoversicherung den Schaden an dem Mietwagen nicht ersetzt (= Selbstbeteiligung). Die Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung ist den Besonderen Reisebedingungen zu entnehmen. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass durch den Vorfall, der zur Inanspruchnahme der Kaution geführt hat, kein oder nur ein geringerer Schaden als der Einbehalt oder die Belastung entstanden ist.
6.2 Die Sunny Cars B.V. wird den Kunden in solchen Fällen von der von dem Fahrzeugflottenanbieter endgültig einbehaltenen bzw. ihr in Rechnung gestellten Kaution schadlos halten, d.h. im Falle der Leistung der Kaution durch den Kunden den Einbehalt bzw. die Belastung ersetzen bzw. diese im Falle der Auswahl der Option „No Deposit bei der Buchung durch den Kunden ihm nicht weiterbelasten, und zwar auch bei den folgenden Schäden:
- Schäden an Glas, Dach, Reifen, Unterboden inkl. Ölwanne und Kupplung
- Schäden durch Verlust/Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln und/oder Papieren
- Und Schäden in Folge eines Einbruchs in das Fahrzeug (Polizeibericht erforderlich!) an Autoradio und/oder Navigationssystem oder deren Verlust
- Kosten für die Bergung des Mietfahrzeugs infolge eines Unfalls
Nicht aber sonstige Folgekosten wie Hotelkosten, Telefonkosten, Taxikosten, Kosten für Ersatzfahrzeuganmietung, für die Beseitigung von Beschädigungen an oder die Ersatzbeschaffung von verlorenen Privatgegenständen (vgl. auch Ziffer 18.2) usw.
Voraussetzung einer Erstattung der Kaution bzw. im Falle der Auswahl der Option „No Deposit“ durch den Kunden einer Kostenübernahme ist, dass an der Schadensverursachung keine nicht im Fahrzeugmietvertrag als (Zusatz-)Fahrer eingetragene Person als Fahrzeugführer an der Schadensverursachung beteiligt war und der Kunde (soweit er nicht aus Gründen höherer Gewalt, unfallverletzungsbedingt oder aus sonstigen Gründen, die die Erfüllung der nachstehenden Verpflichtungen im Einzelfall als unzumutbar erscheinen lassen, daran gehindert ist, wobei der Kunde die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt) folgende Bedingungen einhält, d.h. unverzüglich (bzw. im Falle des Vorliegens eines Hinderungsgrundes im vorstehenden Sinne umgehend nach dem Fortfall dieses Hinderungsgrundes) die nachfolgend genannten Massnahmen ergreift, er unaufgefordert der Sunny Cars B.V. die nachfolgend genannte Unterlagen zusendet (per Post z.Hd. Sunny Cars B.V., Paul-Gerhardt-Allee 42, 81245 München oder per Telefax: +49 (0) 89 82 99 33 66 oder E-Mail: info@sunnycars.de) und keiner der unter Ziff. 6.3. genannten Ausschlussgründe vorliegt:
a) Der Kunde hat im Falle eines Unfalls, Fahrzeugdiebstahls oder sonstigen Schadens am Mietfahrzeug unverzüglich das Büro des Fahrzeugflottenanbieters am Zielort zu benachrichtigen.
b) Bei Beteiligung eines Unfallgegners oder im Falle eines Einbruchs in das Fahrzeug oder eines Diebstahls hat der Kunde die Polizei zu rufen, die einen Polizeibericht erstellt. Der Polizeibericht ist der Sunny Cars B.V. zuzusenden. Im Falle eines Fahrzeugdiebstahls oder eines Einbruchs in das Fahrzeug ist Strafanzeige bei der zuständigen Polizeibehörde zu erstatten. Lehnt die Polizei die Aufnahme des Schadensereignisses vor Ort durch Erstellung eines Polizeiberichts bzw. die Aufnahme einer Strafanzeige ab, so hat der Kunde zu dokumentieren, wann, wie und welche Polizeistation er benachrichtigt und mit welchem Polizeibeamten er gesprochen hat und diese Dokumentation der Sunny Cars B.V. zuzusenden.
c) Der Kunde hat einen Schadensbericht zu erstellen (möglichst mit Fotos). Dieser Schadensbericht ist vom Kunden zu unterzeichnen und unverzüglich zusammen mit einer Kopie des (Haupt-) Mietvertrags zwischen der Sunny Cars B.V. und dem Fahrzeugflottenanbieter am Zielort der Sunny Cars B.V. zuzusenden.
d) Der Kunde hat der Sunny Cars B.V. auf gesonderte Anfrage schriftlich oder in Textform zu bestätigen, dass gegen ihn wegen des Schadens am Mietfahrzeug kein Verfahren wegen Begehung einer Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit eingeleitet wurde.
e) Für diejenigen Fälle, in denen nicht die Option „No Deposit“ vom Kunden gewählt wurde und er die Kaution selbst beim Fahrzeugflottenanbieter geleistet hat, gelten ergänzend folgende Regelungen:
- Der Sunny Cars B.V. ist ein Zahlungsnachweis darüber vorzulegen, dass die Kaution bar bzw. per Kreditkarte von ihm bezahlt und diese vom Fahrzeugflottenanbieter am Zielort einbehalten bzw. die Kundenkreditkarte weitergehend belastet wurde.
- Der Kunde hat der Sunny Cars B.V. zum Zwecke der Erstattung seine Bankverbindung zu nennen.
- Sofern dem Kunden vom Fahrzeugflottenanbieter am Zielort zunächst einbehaltene Beträge ganz oder teilweise zurückbezahlt werden, nachdem die Sunny Cars B.V. dem Kunden den Einbehalt nach den vorstehenden Regelungen ersetzt hat, ist der Kunde dazu verpflichtet, der Sunny Cars B.V. unaufgefordert eine entsprechende Rückzahlung auf folgende Bankverbindung zu überweisen:
UniCredit AG
IBAN: DE64 7002 0270 0015 5468 28
Kontoinhaber Sunny Cars B.V.
BIC: HYVEDEMMXXX
Verwendungszweck Res-Nr.: xxxxxxxRC
6.3 In folgenden Fällen ist eine Erstattung der einbehaltenen Kaution/ der Selbstbeteiligung durch die Sunny Cars B.V. ausgeschlossen bzw. hat der Kunde der Sunny Cars B.V. infolge der Auswahl der Option „No Deposit“ bei der Buchung durch ihn die vom örtlichen Fahrzeugflottenanbieter einbehaltene Kaution bzw. Selbstbeteiligung zu ersetzen:
a) Schäden wegen Missachtung der Regelungen in den Besonderen Reisebedingungen, insbesondere durch das Befahren unbefestigter Strassen.
b) Schäden, die als Folge von Verstössen gegen die örtlichen Strassenverkehrsregeln entstanden sind, insbesondere Trunkenheit am Steuer, Verstösse gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote oder sonstiges vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
c) Solange gegen den Kunden wegen des Schadensereignisses ein Verfahren wegen der Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit schwebt bzw. wenn ein solches Verfahren rechtskräftig mit der Verhängung eines Bussgeldes oder einer Strafe endet.
d) Wenn die Regulierung des Schadens an dem Mietfahrzeug nach den Bedingungen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kfz-Versicherung ausgeschlossen ist. Der Kunde hat sich aus diesem Grund bei der Sunny Cars B.V. oder bei dem Fahrzeugflottenanbieter am Zielort nach diesen Bedingungen und den diesbezüglichen Ausschlüssen zu erkundigen.
e) Bei Falschbetankung des Mietfahrzeugs.
7. Inklusive Leistungen
7.1 Die Leistungen der Sunny Cars B.V. gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten unbegrenzte Kilometer, Kfz-Haftpflichtversicherung gemäss lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), Kfz-Diebstahlschutz (TP), Flughafengebühren, Flughafensteuer, alle lokalen Steuern zum Zeitpunkt der erteilten Buchungsbestätigung sowie die reiserelevanten Zusatzdienstleistungen. Verbrauchs- und betriebsabhängige Kosten wie der Fahrzeugkraftstoff sowie eine eventuell anfallende Autobahnmaut sind in den Inklusivleistungen grundsätzlich nicht enthalten und müssen vom Kunden zusätzlich getragen werden. Ebenfalls nicht in den Preisen der Sunny Cars B.V. enthalten sind etwaige Telekommunikationskosten, die anlässlich der Inanspruchnahme reiserelevanter Zusatzdienstleistungen durch den Kunden anfallen können. Gleiches gilt hinsichtlich etwaiger kostenpflichtiger Leistungen, die der Kunde über den Concierge Service buchen kann (z.B. Restaurant- oder Theaterbesuche usw.); solche Leistungen hat der Kunde direkt gegenüber dem jeweiligen Erbringer der von ihm gebuchten Leistungen zu bezahlen.
7.2 In sehr seltenen Fällen kann es im Zeitraum zwischen der erteilten Buchungsbestätigung, d.h. dem Abschluss des Vertrags und dem Vertragsbeginn zur nachträglichen Einführung oder zur Erhöhung von Gebühren oder Steuern (d.h. Flughafengebühren, Flughafensteuern oder sonstigen Steuern) kommen, auf die die Sunny Cars B.V. keinen Einfluss hat und die auch die Sunny Cars B.V. im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags mit dem Kunden noch nicht vorhersehen konnte. In diesen seltenen Fällen hat die Sunny Cars B.V. das Recht, diese nachträglich eingeführten oder erhobenen Gebühren oder Steuern zusätzlich zu dem im Vertrag ausgewiesenen Preis vom Kunden zu verlangen, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Zusendung des Vouchers an den Kunden und dem Vertragsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Monaten liegt. Macht die Sunny Cars B.V. von diesem Recht vor Vertragsbeginn Gebrauch und verlangt die Bezahlung solcher Gebühren oder Steuern, steht dem Kunden das Recht zu, innerhalb von zwei Wochen seit Zugang des Erhöhungsverlangens der Sunny Cars B.V. bei ihm, spätestens aber bis zum Vortage des Vertragsbeginns, schriftlich oder in Textform (E-Mail an reservierung@sunnycars.de genügt) den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Der Kunde erhält dann seine etwa auf den Vertrag bereits geleisteten Zahlungen umgehend erstattet; der Kunde soll deshalb in einem etwaigen Rücktrittsschreiben unbedingt seine Kontoverbindung angeben. Weitere Ansprüche kann der Kunde in einem solchen Fall nicht erheben. Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des Preiserhöhungsrechts nach diesem Absatz trägt die Sunny Cars B.V.. Eine nicht rechtzeitige Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Kunden gilt als stillschweigendes Einverständnis mit der Preiserhöhung; die Sunny Cars B.V. erwirbt deshalb in diesem Falle einen zusätzlichen Zahlungsanspruch gegen den Kunden. Hierauf wird die Sunny Cars B.V. den Kunden im Falle eines etwaigen nachträglichen Zahlungsverlangens ausdrücklich schriftlich oder in Textform besonders hinweisen.
7.3 Kosten, Steuern, Flughafensteuern und Gebühren für etwa vom Kunden zusätzlich zum Vertrag am Zielort mit dem Fahrzeugflottenanbieter getroffene Vereinbarungen über Zusatzleistungen sind in den Preisen nicht enthalten. Derartige Vereinbarungen trifft der Kunde ausschliesslich im eigenen Namen und unabhängig vom Vertrag. Eine Vollmacht über das Eingehen von Vereinbarungen über Zusatzleistungen namens und für Rechnung der Sunny Cars B.V. ist dem Kunden ausdrücklich nicht erteilt.
7.4 Die Leistungen der Sunny Cars B.V. gegenüber dem Kunden nach dem zwischen diesen Parteien abgeschlossenen Vertrag enthalten auch die Erstattung bzw. (im Falle der Wahl der Option „No Deposit“ durch den Kunden) die Nichtbelastung der vom Fahrzeugflottenanbieter etwa einbehaltenen Kaution bzw. belasteten Selbstbeteiligung unter den in Ziff. 6 dieser Allgemeinen Reisebedingungen geregelten Voraussetzungen.
7.5 Auch Zusatzfahrer sind bei vielen lokalen Fahrzeugflottenanbietern, mit denen die Sunny Cars B.V. zusammenarbeitet, im Preis inbegriffen. Detaillierte Informationen dazu sowie zum jeweiligen Zielgebiet sind auf Anfrage im jeweiligen Reisebüro oder bei der Sunny Cars B.V. erhältlich und aus den Besonderen Reisebedingungen zu entnehmen. Achtung: Nicht im Hauptmietvertrag namentlich genannte Fahrer sind nicht zum Führen des Mietfahrzeugs berechtigt; der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass etwaige Zusatzfahrer in dem Hauptmietvertrag vom Fahrzeugflottenanbieter namentlich eingetragen werden (vgl. Ziff. 3.2.).
8. Fälligkeit der Rechnung, Preisberechnung, Preisänderungen
8.1 Die von der Sunny Cars B.V. gestellte Rechnung ist grundsätzlich 14 Tage vor dem vereinbarten Vertragsbeginn fällig. Ein etwa davon abweichender Fälligkeitszeitpunkt ist in den Besonderen Reisebedingungen und der jeweiligen Rechnung ausgewiesen. Die Preise zu den Angeboten sind in Euro (EUR und CHF,- bei Buchung aus der Schweiz) angegeben. Die tatsächliche Preisberechnung richtet sich nach dem gewählten Vertragsbeginn, der dem Anmietdatum entspricht.
8.2 Die Preise werden tagesaktuell berechnet und können vor Abschluss der Buchung jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden, nicht aber rückwirkend hinsichtlich bereits geschlossener Verträge.
8.3 Alle Preise werden in einem 24-Stunden-Rhythmus ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs berechnet. Das heisst: Fahrzeuge müssen am Abgabetag (in der Regel am Ort der Fahrzeugübernahme,sofern mit dem Fahrzeugflottenanbieter am Zielort nicht etwas anderes vereinbart wird) bis spätestens um dieselbe Uhrzeit zurückgegeben werden, zu der sie übernommen wurden. Im Fall einer verspäteten Rückgabe kommen die lokalen Tarife und Bedingungen des Fahrzeugflottenanbieters am Zielort zur Anwendung, auf die die Sunny Cars B.V. keinen Einfluss hat. Eventuell dadurch entstehende Zusatzkosten sind vom Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Fahrzeugflottenanbieter am Zielort der Sunny Cars B.V. diese Zusatzkosten in Rechnung stellt, hat die Sunny Cars B.V. im Verhältnis zum Kunden einen Anspruch auf Ausgleich dieser Zahlung.
8.4 Alle Preise sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Abfrage. Preisänderungen oder Änderungen der Bedingungen sind für noch nicht durch Übersendung eines Vouchers bestätigte Reservierungen, d.h. bis zum Abschluss des Vertrags, jederzeit und ohne Vorankündigung möglich. Darüber hinaus bleibt eine Preisänderung unter den in Ziff. 7.2 enthaltenen Regelungen vorbehalten.
9. Anmietung nach Fahrzeugkategorien
Die Fahrzeugflottenanbieter am Zielort unterhalten Fahrzeugflotten mit verschiedenen Modellen vergleichbarer Grösse und Ausstattung, die in Fahrzeugkategorien eingeteilt sind. Der Kunde hat nach den Regelungen im Vertrag deshalb Anspruch auf ein Fahrzeug aus der von ihm ausgewählten Fahrzeugkategorie oder höher, nicht aber auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell.
10. Vertragsunterlagen
10.1 Nach der Buchung erhält der Kunde einen Voucher (=Gutschein) sowie die Besonderen Reisebedingungen, die auch die Übernahme des Mietfahrzeugs beim Fahrzeugflottenanbieter am Zielort regeln.
10.2 Der Voucher beinhaltet auch eine von der Sunny Cars B.V. auf den Kunden ausgestellte Vollmacht, die den Kunden dazu ermächtigt, im Namen der Sunny Cars B.V. mit dem Fahrzeugflottenanbieter am Zielort einen (Haupt-)Mietvertrag über die im Vertrag, im Voucher und in den Besonderen Reisebedingungen abgebildete Leistung zu schliessen. Reservierungen und Bestätigungen gelten für eine bestimmte Fahrzeugkategorie (vgl. Ziff. 9 dieser Allgemeinen Reisebedingungen), nicht für ein bestimmtes Fahrzeugmodell. Die Vermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit verschiedenen Modellen vergleichbarer Grösse und Ausstattung. Daher behalten sich die Vermieter vor, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
11. Nachträgliche Änderung des Vertrags
11.1 Sollte der Kunde den Vertrag nachträglich ändern lassen wollen, z.B. den Zeitpunkt der Anmietung oder der Rückgabe, die Fahrzeugkategorie, den Ort der Übernahme des Fahrzeugs oder seiner Rückgabe, so muss diese Änderung (ggf. über das zuständige Reisebüro) bei der Sunny Cars B.V. oder deren Handelsvertreterin Sunny Cars GmbH angefragt und von dort bestätigt werden. Erfolgt diese Bestätigung nicht, so hat allein der Kunde die sich ergebenden Konsequenzen zu tragen. Solche Konsequenzen können sich auch derart ergeben, dass der Fahrzeugflottenanbieter am Zielort Zahlungsansprüche gegen den Kunden erhebt. Die Sunny Cars B.V. haftet in diesen Fällen nicht für den Kunden entstehende Unannehmlichkeiten oder Mehrkosten.
11.2 Änderungen, die die geplante Übernahme des Fahrzeuges gefährden, wie die Veränderung von Ankunftszeiten am Übergabeort, z.B. durch die Veränderung von Abflugzeiten, durch Streiks oder durch Naturkatastrophen, usw. sind unverzüglich an die Sunny Cars B.V. (per Post z.Hd. Sunny Cars B.V., Paul-Gerhardt- Allee 42, 81245 München oder per Telefax: +49 (0) 89 82 99 33 66 oder E-Mail: info@sunnycars.de) und an die lokalen Fahrzeugflottenanbieter mitzuteilen. Bitte beachten Sie: Sollte das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden, kann die Verfügbarkeit des gebuchten Fahrzeuges nicht mehr gewährleistet werden, da sich die lokalen Fahrzeugflottenanbieter das Recht vorbehalten, den Mietwagen anderweitig zu vermieten. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises. Sie sind berechtigt, der Sunny Cars B.V. den Nichteintritt durch die Nichtabholung entstehenden geringeren Schadens oder eins gegenüber dem verfallenen Mietpreis geringeren Schadens nachzuweisen.
11.3 Im Falle einer verspäteten Fahrzeugrückgabe durch den Kunden erfolgt die Abrechnung des Zeitraums der Verspätung zu örtlichen Tarifen und Konditionen des Fahrzeugflottenanbieters am Zielort, auf die die Sunny Cars B.V. keinen Einfluss hat. Von dem sich ergebenden Betrag hat der Kunde die Sunny Cars B.V. gegenüber dem Fahrzeugflottenanbieter am Zielort freizustellen bzw. diesen der Sunny Cars B.V. zu ersetzen, sofern diese in Vorleistung getreten ist.
11.4 Bei vorzeitiger Rückgabe, verspäteter Übernahme oder Nicht-Inanspruchnahme des gebuchten Mietwagens besteht kein Erstattungsanspruch.
12. Stornierung/Kündigung des Vertrags / Ausschluss der Kündigung
12.1 Stornierungen/Kündigungen des Vertrags müssen schriftlich, in Textform oder telefonisch erfolgen und der Sunny Cars B.V., Paul-Gerhardt-Allee 42, 81245 München während der Bürozeiten (vgl. Ziffer 14.2) zugehen (Telefax: +49 (0) 89 82 99 33 66 oder E-Mail: info@sunnycars.de). Andere Stornierungen/Kündigungen, z.B. bei der Reiseleitung oder beim Fahrzeugflottenanbieter am Zielort, werden nicht anerkannt.
12.2 Eine Stornierung/Kündigung ist bis zu einer Stunde vor dem Beginn der bestätigten Mietvertragslaufzeit möglich; danach ist eine Stornierung/Kündigung nicht mehr möglich, und es fällt der Preis gem. Reservierung an. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nachzuweisen, dass der Sunny Cars B.V. durch sein Storno/seine Kündigung kein Schaden oder ein gegenüber dem verfallenen Preis geringerer Schaden entstanden ist.
12.3 Die Regelung des § 580a BGB findet auf den Vertrag zwischen der Sunny Cars B.V. und dem Kunden keine Anwendung.
13. Rücktrittschutz
(Bleibt einstweilen frei.)
14. Buchungsfehler, Leistungsstörungen hinsichtlich des Mietfahrzeugs oder der reiserelevanten Zusatzdienstleistungen, Schadensminderungspflicht des Kunden
14.1 Sollten einmal Schwierigkeiten mit der Fahrzeugbuchung, dem Mietfahrzeug oder den reiserelevanten Zusatzdienstleistungen usw. auftreten (sog. Leistungsstörungen), hat der Kunde sich unverzüglich an das zuständige Reisebüro, die Sunny Cars GmbH oder an die Sunny Cars B.V. zu wenden (per Post jeweils Paul-Gerhardt-Allee 42, 81245 München, Telefon: +49 (0) 89 82 99 33 900 oder per Telefax: +49 (0) 89 82 99 33 66 oder E-Mail: info@sunnycars.de), damit Abhilfe geleistet und für einen ordnungsgemässen Buchungs- und Vertragsablauf gesorgt werden kann.
14.2 Sollten die Sunny Cars GmbH und Sunny Cars B.V. im Fall einer fehlerhaften Buchung oder der Nicht-Verfügbarkeit eines reservierten bzw. anlässlich der Benutzung des von ihm gemieteten Fahrzeugs oder im Zusammenhang mit den reiserelevanten Zusatzdienstleistungen ausserhalb der Geschäftszeiten nicht für den Kunden erreichbar sein, hat der Kunde einen durch die Leistungsstörung möglicherweise entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Sofern dazu die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs erforderlich sein sollte, trägt die Sunny Cars B.V. unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Regelungen in Ziff. 14.3 und 18 dieser Allgemeinen Reisebedingungen (Haftung) die dadurch entstehenden Mehrkosten, jedoch nur bei Anmietung einer Fahrzeugkategorie, die der bei der Sunny Cars B.V. gebuchten Kategorie entspricht. Die Sunny Cars GmbH oder die Sunny Cars B.V. sind davon umgehend zu den nächsten Geschäftszeiten zu unterrichten. Sie sind 365 Tage im Jahr zu folgenden Zeiten erreichbar:
Mo - Fr von 09:00 - 20:00 Uhr
Sa/So und feiertags von 10:00 - 18:00 Uhr
Hl. Abend und Silvester von 09:00 - 14:00 Uhr
Weihnachtsfeiertage von 11:00 - 16:00 Uhr
14.3 Unterlässt es der Kunde, die Sunny Cars GmbH oder die Sunny Cars B.V. von einer fehlerhaften Buchung oder sonstiger Leistungsstörung o.ä. zu unterrichten, hat er den daraus resultierenden Schaden insoweit selbst zu tragen, als der Schaden infolge rechtzeitiger Benachrichtigung hätte abgewendet werden können. Es gilt die im Abschnitt „Haftung“ (vg. Ziff. 18) bestimmte Haftungsbeschränkung.
15. Anforderungen an Alter und Führerschein des Kunden / Fahrers
15.1 Mindestalter für den Fahrer eines Mietfahrzeugs liegt in den meisten Ländern zwischen 21 und 25 Jahren, für höhere Fahrzeugklassen kann es auch noch darüber liegen. In manchen Zielgebieten lässt sich das Mindestalter durch eine Zusatzgebühr herabsetzen. Je nach Zielgebiet kann es auch ein Höchstalter geben. Der Fahrer muss seit mindestens 1 Jahr, in manchen Ländern seit 2 Jahren, im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 bzw. Klasse B (Euro-Norm) oder einer äquivalenten Fahrerlaubnis sein, den er im Original und in Verbindung mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis dem Fahrzeugflottenanbieter vor Ort vorlegen muss. Achtung: Führerscheine der ehemaligen DDR werden nicht mehr überall akzeptiert.
15.2 Der Kunde wird bereits bei der Reservierung, d.h. vor Abschluss des Vertrags durch die Besonderen Reisebedingungen über die im Fall seiner Buchung einschlägigen Regelungen informiert.
16. Sonderzubehör / Extras
Dachgepäckträger, Kindersitze, Schneeketten, GPS usw. können für viele Orte angefragt werden. Der Kunde muss sich über die dafür von ihm zusätzlich zu entrichtenden Entgelte, Landes- und ggf. Flughafensteuern und Gebühren im zuständigen Reisebüro, bei der Sunny Cars GmbH oder bei der Sunny Cars B.V. selbst informieren. Solche vom Kunden zu tragende Zusatzkosten sind in den Preisübersichten der Sunny Cars B.V. nicht enthalten und werden nicht Vertragsbestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und der Sunny Cars B.V., sofern der Kunde sie nicht ausdrücklich und rechtzeitig vor Vertragsbeginn bei der Sunny Cars GmbH oder der Sunny Cars B.V. angefragt und eine diesbezügliche Bestätigung erhalten hat. Der Sicherheitsstandard bei Kindersitzen muss besonders in den südlichen Ländern nicht dem in Deutschland üblichen Standard entsprechen.
17. Tankregelung
Der Kunde hat die vom Fahrzeugflottenanbieter am Zielort vorgegebene Tankregelung (Übernahme/Rückgabe) zu beachten; diese Regelung wird auch in den Besonderen Reisebedingungen beschrieben.
18. Haftung
18.1 Die Sunny Cars B.V. übernimmt keine Haftung dafür, dass aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen und die die Sunny Cars B.V. nicht zu vertreten hat, die Übergabe des gebuchten Mietwagens vor Ort nicht zustande kommt. Solche Gründe sind zum Beispiel: Vorlage eines nicht mehr gültigen bzw. Nichtvorlage eines Führerscheins; Vorlage eines Führerscheins, der die lokalen Anforderungen am Zielort an die Fahrerlaubnis nicht erfüllt; Nichtbeachtung von Mindest- oder Höchstaltersregelungen, Nichtbeachtung der Kreditkartenpflicht in manchen Zielgebieten (siehe Abschnitt „Kaution“ sowie die Besonderen Reisebedingungen).
18.2 Eine Haftung der Sunny Cars B.V. wegen des Verlusts von Gegenständen aufgrund Diebstahls aus dem Mietfahrzeug ist ausgeschlossen. Gleiches gilt bei deren Beschädigung oder Verlust aufgrund eines Unfalls sowie hinsichtlich sonstiger Kosten, die als Folge eines Unfalls auftreten können (Hotelkosten, Telefonkosten, Taxikosten, Kosten für Ersatzfahrzeuganmietung, Beschädigung oder Verlust von Privatgegenständen usw.).
18.3 Die Sunny Cars B.V. haftet im Übrigen auf Schadensersatz unbeschränkt nur für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Sunny Cars B.V. nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern sie eine Pflicht verletzt, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet die Sunny Cars B.V. nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
18.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. –ausschlüsse gelten nicht für von der Sunny Cars B.V. zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
18.5 Soweit die Haftung der Sunny Cars B.V. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
19. Rechtswahl
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der Sunny Cars B.V. gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20. Datenschutzklausel
20.1 Die Sunny Cars B.V. ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Personenbezogene Daten des Kunden werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder –beendigung von der Sunny Cars B.V. erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Erfüllung des Vertrags erforderlich ist. Eine darüberhinausgehende Verwendung bedarf der gesetzlichen Erlaubnis oder der vorherigen Einwilligung des Kunden.
Weitere Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit können hier entnommen werden.
20.2 Der Kunde kann der Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Direktwerbung gemäss Art. 21 Abs. 2 DSGVO bei der Sunny Cars B.V. (Verantwortlicher i.S.d. DSGVO) jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Sunny Cars B.V., Paul-Gerhardt-Allee 42, 81245 München oder per E-Mail an info@sunnycars.de oder per Fax an +49 (0) 89 82 99 33 66
21. Verfahren zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
Unabhängig davon, ob wir an dem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teilnehmen, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Seit dem 15. Februar 2016 stellt die Europäische Kommission eine Plattform für aussergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumer/odr erreichbar. In diesem Zusammenhang sind wir ausserdem gesetzlich verpflichtet, Sie auf unsere Email-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@sunnycars.de.
Allgemeine Reisebedingungen der Sunny Cars B. V. zum Download und Druck
Stand: Oktober 2023