Knöllchen in den Ferien: Was tun mit dem unbeliebten Mitbringsel aus dem Ausland

Koffer auspacken, Wäsche waschen: Nach der Reise gibt es zu Hause einiges zu erledigen. Doch auch Wochen später bekommen Autofahrerinnen- und -fahrer manchmal noch ein Souvenir in den Briefkasten. Wer mit Auto oder Mietwagen unterwegs war und gegen die ausländischen Verkehrsregeln verstiess, erhält einen Strafzettel aus dem Ausland. Der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars erklärt, was es damit auf sich hat und wie Betroffene am besten reagieren.

Wie Strafzettel aus den Ferien bis nach Hause kommen

Mittlerweile vollstrecken Behörden Verkehrsdelikte, die im Ausland stattfanden, auch hierzulande. Ausländische Ämter übergeben den Tatbestand an die inländischen Kolleginnen und Kollegen. Diese kümmern sich darum, wenn noch Zahlungen ausstehen. Die Schweiz verfügt dafür über Polizeiabkommen mit einigen Ländern. Liegt dieses vor, darf die Vollstreckung durchgeführt werden. Derzeit hat die Schweiz dieses Abkommen lediglich mit Frankreich. Mit Österreich, Italien und Deutschland existieren zwar ähnliche Verträge, so genannte Polizeikooperationsverträge, jedoch werden Verkehrsverstösse in diesen Ländern nicht geahndet.

Was passiert, wenn das Reiseknöllchen unbezahlt bleibt

Statt Verkehrsstrafen aus dem Ausland auszusitzen oder den Bescheid wegzuwerfen, gilt es diesen fristgerecht und in voller Höhe zu begleichen. Bei zügiger Bezahlung winken teilweise grosszügige Rabatte auf die anfallenden Bussgelder. Andernfalls besteht in einigen EU-Ländern bei Nicht-Zahlung auch die Möglichkeit empfindlicher Strafen, wie Zwangsmittel, Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Zudem gelten in den Feriendestinationen bei offenen Bussgeldern teils lange Verjährungsfristen. Die ausländische Polizei kennt nun das Kennzeichen oder gar die Person. Daher kommt es möglicherweise bei der nächsten Reise zu unangenehmen Folgen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Reisende in eine reguläre Verkehrskontrolle geraten oder ihren Pass an der Grenze zeigen. Im schlimmsten Fall verwehrt das Reiseland sogar die erneute Einreise.

Verkehrsverstösse mit dem Mietwagen

Grundsätzlich gilt: Strafzetteln und Co übernimmt kein Mietwagen-Anbieter. Daher lässt sich nicht auf eine Kostenerstattung hoffen, die für regelwidriges Fahren oder das Missachten der Strassenverkehrsregeln anfallen. Bei Parksünden und Rasen springt auch nicht irgendeine Versicherung ein. Wer mit dem Mietwagen gegen die im Reiseland gültigen Strassenverkehrsgesetze verstösst, bezahlt also die dafür gegebenenfalls anfallenden Gebühren selbst. In den meisten Fällen erhalten Kundinnen und Kunden dazu eine Nachricht über das Bussgeld von ihrem Fahrzeugflottenanbieter vor Ort. In der Regel erhebt dieser dann zusätzlich pro Bussgeldbescheid eine entsprechende Verwaltungsgebühr für seine Mehrarbeit. Wer also beispielsweise drei Strafzettel wegen zu schnellem Fahren kassiert, zahlt zudem auch dreimal diese Gebühr. Den Original-Bussgeldbescheid bekommen Reisende von den zuständigen örtlichen Behörden zugesandt. Wie auch beim privaten PKW gilt es dann, die Angelegenheit auch direkt mit diesen zu klären.

Strafzettel auf Reisen vermeiden

Um gar nicht erst einen Bussgeldbescheid zu kassieren, empfiehlt es sich, genauestens auf die lokalen Gegebenheiten Acht zu geben. Wie unterschiedlich diese ausfallen, zeigt das Beispiel Falschparken. In Kroatien weisen blaue Markierungen auf den Strassenrändern auf Kurzparkzonen hin. Auch Italien setzt auf Farben, blaue Linien kennzeichnen hier jedoch zahlungspflichtige Parklücken. Gelbe oder gelb-schwarze Markierungen geben den Hinweis auf eingeschränkte oder absolute Halteverbote. Rosafarbene Umrisse verweisen auf Parkmöglichkeiten für Schwangere oder Eltern mit Kleinkindern. Gut zu wissen: steht eine eingepackte Parkuhr am Strassenrand, häufig in der Nebensaison, bedeutet dies parken for free. Zurück zur Farbe Blau: Frankreich kennzeichnet damit kostenlose Kurzparkzonen. Hier weisen gelbe Markierungen auf Parkverbotszonen hin und weisse Linien am Strassenrand bedeuten kostenpflichtige Parkmöglichkeiten. Es lohnt also, sich aktiv mit den ländertypischen Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Nur dann entgehen Reisende der Gefahr, nach der Reise eine böse Überraschung in Form eines Bussgeldbescheids zu Hause vorzufinden.

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Über Sunny Cars

Sunny Cars ist eines der größten und erfolgreichsten Mietwagenunternehmen in Europa und beschäftigt rund 140 Mitarbeiter in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in Belgien, den Niederlanden und in Frankreich. Sunny Cars arbeitet mit lokal und international tätigen Fahrzeugflottenanbietern an mehr als 8.000 Mietstationen in über 120 touristischen Zielgebieten zusammen, die nach hohen Qualitäts- und Serviceanforderungen ausgewählt werden. Die Angebote von Sunny Cars garantieren Mietwagenkunden einen Premium Rundum-Sorglos-Schutz, und auch weitere Sonderleistungen sind bei Sunny Cars bequem und einfach erhältlich.

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Alena Wasmer
Alena Wasmer
Director of Marketing DACH