Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sunny Cars GmbH
1. Wir sind Vermittler
Die Sunny Cars GmbH (im Folgenden Sunny Cars) vermittelt Ihnen Mietwagen ihrer Vertragsunternehmen (nachstehend auch „Fahrzeugvermieter“ oder „Vermieter“ genannt). Der Mietvertrag kommt zwischen dem Kunden, d.h. Ihnen, und dem jeweiligen Fahrzeugvermieter vor Ort zustande. Sunny Cars ist nicht Vertreter des jeweiligen Fahrzeugvermieters. Als Vermittler schuldet Ihnen Sunny Cars sorgfältige Information sowie die Vermittlung Ihrer Reservierung an einen Fahrzeugvermieter, nicht jedoch die Leistung, die Vermieter und Versicherer im Zusammenhang mit dem Mietvertrag über das Fahrzeug zu erbringen haben.
2. Inklusive Leistungen
Die Preise der von uns ausgewählten Fahrzeugvermieter enthalten unbegrenzte Kilometer, KFZ-Haftpflichtversicherung gemäss lokalen Bedingungen, Vollkaskoschutz (CDW), KFZ-Diebstahlversicherung (TP), Flughafengebühren (ausgenommen Zypern, Neuseeland - Queenstown), Flughafensteuer sowie alle lokalen Steuern. Kosten und Steuern für etwa vom Mieter mit dem Fahrzeugvermieter zusätzlich abgeschlossene Verträge sind in den Preisen nicht enthalten.
Die von uns zu den ausgewiesenen Preisen vermittelten Fahrzeuge sind automatisch mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 7,5 Mio. versichert (siehe Abschnitt „Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung“).
Unter bestimmten Voraussetzungen wird im Schadensfalle von Sunny Cars sogar die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschutz und KFZ-Diebstahlversicherung, auch bei Schäden an Glas, Dach, Reifen und Unterboden, bis zur Höhe der von Ihnen beim Fahrzeugvermieter hinterlegten Kaution erstattet (siehe Abschnitt “Voraussetzungen der Erstattung der einbehaltenen Kaution im Schadensfalle durch Sunny Cars”).
Auch Zusatzfahrer sind bei vielen der von uns ausgewählten Fahrzeugvermieter im Preis inbegriffen. Detaillierte Informationen dazu sowie zum jeweiligen Zielgebiet erfragen Sie bitte in Ihrem Reisebüro oder bei Sunny Cars.
3. Preisberechnung
Die angegebenen Preise sind Euro-Preise. Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel 3 Tage. Einzeltage sind für viele Zielgebiete buchbar. Die Preisberechnung ist abhängig vom Anmietdatum. Die Preisberechnung für Einzeltage richtet sich nach dem jeweiligen Land. In der Regel werden Einzeltage mit 1/5 des Wochenpreises oder 1/4 des Wochenpreises berechnet. Mehrtage werden in der Regel mit 1/7 vom Wochenpreis berechnet. 5 - 7 Tage entsprechen in der Regel dem Wochenpreis. Bitte erkundigen Sie sich bei der Reservierung nach der exakten Preisberechnung bzw. nach dem Endpreis. Die Änderung der Berechnungsstaffel ist jederzeit ohne Vorankündigung möglich. Abweichend von der vorgehend genannten Berechnungsstaffel gilt für Nordamerika folgende Berechnungsstaffel:
• 1 Tag = Wochenpreis : 4,5
• 2 Tage = 2 x Tagespreis
• 3 Tage = 3 x Tagespreis
• 4 Tage = 4 x Tagespreis
• 5-7 Tage = Wochenpreis
• 8 Tage = Wochenpreis + 1 x Tagespreis
• 9 Tage = Wochenpreis + 2 x Tagespreis
• 10 Tage = Wochenpreis + 3 x Tagespreis
• 11 Tage = Wochenpreis + 4 x Tagespreis
• 12-14 Tage = Wochenpreis x 2
Änderung der Berechnungsstaffel ist jederzeit ohne Vorankündigung möglich. Die Preise werden in einem 24-Stunden-Rhythmus ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Fahrzeugs berechnet. Das heisst: Fahrzeuge müssen am Abgabetag am Ort der Fahrzeugübernahme bis spätestens um dieselbe Uhrzeit zurückgegeben werden, zu der sie übernommen wurden. Im Fall einer verspäteten Rückgabe kommen die lokalen Tarife und Bedingungen des Fahrzeugvermieters zur Anwendung, auf die wir keinen Einfluss haben. Absprachen zwischen dem Kunden und dem Fahrzeugvermieter vor Ort sind für Sunny Cars nicht bindend. Preisänderungen oder Änderungen der Bedingungen sind jederzeit und ohne Vorankündigung möglich. In vielen Zielgebieten können Sie den Mietwagen an einer anderen als der Station abgeben, an der Sie Ihren Mietwagen übernommen haben. Eventuell dadurch entstehende Zusatzkosten werden vor Ort abgerechnet.
4. Reservierung nach Fahrzeugkategorien
Reservierungen können ausschliesslich nach Fahrzeugkategorien bestätigt werden. Die in unseren Angeboten genannten Fahrzeuge verstehen sich als typisches Beispiel für die Fahrzeuggrösse der jeweiligen Kategorie. Der Vermieter vor Ort behält sich vor, im Falle von Nicht-Verfügbarkeit der gebuchten Kategorie ein Fahrzeug einer höheren Kategorie bereitzustellen.
5. Reiseunterlagen
Nach dem Zahlungseingang für eine bestätigte Reservierung erhalten Sie von Sunny Cars einen Voucher/Mietwagengutschein sowie ein Merkblatt mit wichtigen Informationen für die Anmietung. Legen Sie den Voucher/ Mietwagengutschein bei dem Fahrzeugvermieter vor Ort vor, damit Sie nach Unterzeichnung des Mietvertrages und Hinterlegung einer Kaution Ihr Fahrzeug erhalten. Sollten Sie diese Unterlagen bis kurz vor Reiseantritt nicht erhalten haben, informieren Sie bitte unverzüglich Ihr Reisebüro oder Sunny Cars.
6. Änderung der Reservierung
Die Verlängerung einer bestehenden Reservierung zum Preis und zu den Konditionen von Sunny Cars muss bis spätestens 24 Stunden vor Mietende über Ihr Reisebüro oder bei Sunny Cars angefragt und von dort bestätigt werden. Andernfalls erfolgt die Abrechnung zu örtlichen Tarifen und Konditionen des Fahrzeugvermieters, auf die wir keinen Einfluss haben. Eine etwa von Ihnen vor Ort gewünschte Änderung der gebuchten Fahrzeugklasse erfolgt zu lokalen Tarifen und Konditionen des Fahrzeugvermieters. Bei vorzeitiger Rückgabe, verspäteter Übernahme oder Nicht-Inanspruchnahme des gebuchten Mietwagens besteht kein Erstattungsanspruch.
Alle Änderungen, welche Ihre Mietwagen-Buchung betreffen (Ankunftszeit, Übernahmeart, Übernahmeort etc.) geben Sie bitte unverzüglich an Sunny Cars weiter. Sofern solche etwaigen Änderungen nicht wenigstens 12 Stunden vor der bestätigten Fahrzeugübernahme bei uns vorliegen, können wir die rechtzeitige Reservierungsänderung nicht sicherstellen.
7. Stornierung der Reservierung
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und der Sunny Cars GmbH, Paul-Gerhardt-Allee 42, 81245 München während der Bürozeiten zugehen (Telefax: 0049 (0) 89 82 99 33 66 oder e-mail: info@sunnycars.de genügen der Schriftform). Andere Stornierungen, z.B. bei der Reiseleitung oder bei der Anmietstation, werden nicht anerkannt.
Die Stornogebühren betragen:
• bis 5 Tage vor Anmietdatum: Euro 25,- (CHF 50,- bei Buchung aus der Schweiz) • ab 4 Tage vor und bis zum Anmietzeitpunkt: Euro 50,- (CHF 100,- bei Buchung aus der Schweiz)
Eine Stornierung nach Mietbeginn ist nicht mehr möglich; es fällt der Fahrzeugmietpreis gem. Reservierung an. Sie sind jedoch berechtigt, die Entstehung eines geringeren oder gar keines Schadens nachzuweisen.
8. Rücktrittschutz
Wir empfehlen Ihnen unseren günstigen Rücktrittschutz. Dieser deckt die Kosten der längstens bis zum Mietbeginn anfallenden Stornierung. Eine Stornierung nach Mietbeginn ist nicht mehr möglich. Der Preis für den Rücktrittschutz beträgt Euro 0,50 (CHF 1,- bei Buchung aus der Schweiz) pro Miettag bei einer Mindestgebühr von Euro 3,50 (CHF 7,- bei Buchung aus der Schweiz). Der Rücktrittschutz muss gemeinsam mit der Buchung abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Abschluss ist nicht möglich. Für die Stornierung müssen keine Gründe genannt werden.
9. Buchungsfehler und Kundenservice
Sollten vor Ort einmal Schwierigkeiten mit der Buchung auftreten, sind Sie verpflichtet, sich umgehend an Ihr Reisebüro oder an Sunny Cars zu wenden, damit wir Abhilfe leisten und für einen ordnungsgemässen Buchungsablauf sorgen können.
Sollten wir im Fall einer fehlerhaften Buchung oder der Nicht-Verfügbarkeit eines reservierten Fahrzeugs ausserhalb der Geschäftszeiten nicht für Sie zu erreichen sein, sind Sie verpflichtet, einen aufgrund der fehlerhaften Buchung möglicherweise entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Sofern dazu die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs erforderlich sein sollte, trägt Sunny Cars die dadurch entstehenden Mehrkosten, jedoch nur bei Anmietung einer Fahrzeugkategorie, die
der bei Sunny Cars gebuchten Kategorie entspricht. Sunny Cars ist davon umgehend zu den nächsten Geschäftszeiten zu unterrichten. Unterlässt es der Kunde, Sunny Cars von einer fehlerhaften Buchung o.ä. zu unterrichten, ist Sunny Cars zum Ersatz der Schäden, deren Entstehung Sunny Cars bei frühestmöglicher Benachrichtigung hätte vermeiden können, nicht verpflichtet. Auch für Buchungsfehler gilt die im Abschnitt “Haftung” bestimmte Haftungsbeschränkung.
10. Anforderungen an das Alter des Fahrers und den Führerschein
Das Mindestalter für den Fahrer eines Mietfahrzeugs liegt in den meisten Ländern zwischen 21 und 25 Jahren, für höhere Fahrzeugklassen kann es auch noch darüber liegen. In manchen Zielgebieten lässt sich das Mindestalter durch eine Zusatzgebühr herabsetzen. Je nach Zielgebiet kann es auch ein Höchstalter geben. Der Fahrer muss seit mindestens 1 Jahr, in manchen Ländern 2 Jahre, im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse 3 bzw. Klasse B (Euro-Norm) oder einer äquivalenten Fahrerlaubnis sein, den er im Original und in Verbindung mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis bei Unterzeichnung des Fahrzeugmietvertrags vor Ort vorlegt.
Bitte informieren Sie sich bereits bei der Reservierung über die für Sie einschlägigen Bedingungen.
11. Sonderzubehör/Extras
Dachgepäckträger, Kindersitze, Schneeketten usw. können Sie für viele Orte anfragen. Bitte informieren Sie sich über die dafür vor Ort zusätzlich zu entrichtenden Gebühren in Ihrem Reisebüro oder bei Sunny Cars. Bitte beachten Sie, dass der Sicherheitsstandard bei Kindersitzen besonders in den südlichen Ländern nicht dem in Deutschland üblichen Standard entsprechen muss. Wir empfehlen, nach Möglichkeit eigene Sitze für Kinder und Babys mitzunehmen.
12. Mietvertrag, Übergabe des Mietfahrzeugs
Um Ihr Fahrzeug vom Fahrzeugvermieter übergeben zu bekommen, müssen Sie einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschliessen. Lesen Sie den Mietvertrag vor Unterzeichnung genau durch und bewahren Sie eine Kopie auf.
Überprüfen Sie das Fahrzeug bei Übergabe auf evtl. Schäden und lassen Sie sich diese auf dem Mietvertrag bestätigen, um eine reibungslose Rückgabe des Mietwagens zu gewährleisten. Wenn das Fahrzeug nicht Ihrer Reservierung entspricht oder Sie Mängel oder Schäden entdecken, reklamieren Sie bitte sofort vor Ort bei der Übergabe. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
13. Tankregelung
Beachten Sie bitte genau die Tankregelung (Übernahme/Rückgabe), die im Mietvertrag der Autovermietung beschrieben ist, um ansonsten anfallende Zusatzkosten zu vermeiden.
14. Kaution
Bei Abholung Ihres Mietwagens verlangen viele Fahrzeugvermieter die Hinterlegung einer Kaution. Viele Fahrzeugvermieter setzen hierfür eine Kreditkarte voraus; teilweise ist auch die Hinterlegung eines Bargeldbetrages (zum Teil in Landeswährung) möglich. Bitte informieren Sie sich bereits bei der Reservierung über die für Sie geltenden Bedingungen.
15. Voraussetzungen der Erstattung der einbehaltenen Kaution im Schadensfalle durch Sunny Cars
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden oder kommt es zu einer Beschädigung bzw. zu einem Diebstahl Ihres Mietfahrzeuges, behält der Vermieter die hinterlegte Kaution in der Höhe ein, in der die Fahrzeug-Kaskoversicherung den Schaden an Ihrem Mietwagen nicht ersetzt (= Selbstbeteiligung). Sunny Cars ersetzt Ihnen die in solchen Fällen einbehaltene Kaution, und zwar auch bei Schäden an Glas, Dach, Reifen und Unterboden, wenn Sie folgende Bedingungen einhalten, Sunny Cars unverzüglich die nachfolgend genannten Unterlagen vorlegen und keiner der nachfolgenden Ausschlussgründe vorliegt:
a) Benachrichtigen Sie unverzüglich die Mietwagenstation.
b) Bei Beteiligung eines Unfallgegners oder im Falle eines Diebstahls rufen Sie die Polizei, die einen Polizeibericht erstellt. Den Polizeibericht legen Sie nach Ihrer Rückkehr Sunny Cars vor.
c) Lassen Sie einen Schadensbericht erstellen oder erstellen Sie selbst einen solchen; dieser ist vom Fahrzeugvermieter und von Ihnen zu unterzeichnen und zusammen mit einer Kopie des Mietvertrags des Fahrzeugvermieters unverzüglich bei Sunny Cars vorzulegen.
d) Sunny Cars ist weiter ein Zahlungsnachweis vorzulegen, dass Sie die Kaution bar bzw. per Kreditkarte gezahlt haben.
e) Nennen Sie Sunny Cars Ihre Bankverbindung.
f) Bestätigen Sie Sunny Cars auf gesonderte Anfrage schriftlich, dass gegen Sie wegen des Schadens am Mietfahrzeug kein Verfahren wegen der Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet wurde.
In folgenden Fällen ist eine Erstattung der einbehaltenen Kaution durch Sunny Cars ausgeschlossen:
a) Schäden wegen Missachtung der Bedingungen des Mietvertrags, insbesondere durch das Befahren unbefestigter Strassen.
b) Schäden durch Trunkenheit am Steuer oder sonstiges vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
c) Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels oder der Fahrzeugpapiere.
d) Schäden an der Ölwanne des Mietfahrzeugs.
e) Solange gegen Sie wegen des Schadens am Mietfahrzeug ein Verfahren wegen der Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit schwebt bzw. wenn ein solches Verfahren rechtskräftig mit der Verhängung eines Bussgeldes oder einer Strafe endet.
f) Wenn die Regulierung des Schadens an Ihrem Mietfahrzeug nach den Bedingungen der vom Fahrzeugvermieter für das Fahrzeug abgeschlossenen KFZ-Versicherung ausgeschlossen ist. Bitte erkundigen Sie sich deshalb beim Fahrzeugvermieter nach diesen Bedingungen und die diesbezüglichen Ausschlüsse.
g) Wenn und soweit die Einbehaltung der Kaution auf Bergungskosten des Fahrzeugs beruht.
h) Verlust oder Beschädigung des Autoradios.
i) Bei Falschbetankung des Mietfahrzeugs.
16. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Bei vielen Autovermietern ist die Deckungssumme der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unbegrenzt. Ist die Deckungssumme niedriger als EUR 7,5 Mio., dann schliesst Sunny Cars eine Zusatz-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherung AG mit einer Deckungssumme von EUR 7,5 Mio ab. Die Zusatz-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt sämtliche Schadensersatz-ansprüche, die über die für den Mietwagen bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung hinausgehen, bis zu einer Deckungssumme in Höhe von EUR 7,5 Mio. ab. Ansprüche gegen den Versicherer können auch ohne unsere Zustimmung bei der Allianz Versicherung AG, 10900 Berlin, Tel.: 0180 21 00 102; Fax: 0180 24 00 102 geltend gemacht werden. Die vollständigen Bestimmungen der “Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtsversicherung (AKB)” sowie die Sonderbedingungen für die Zusatz-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung schicken wir Ihnen gerne per Post, Mail oder Telefax zu.
17. Haftung
Sunny Cars haftet nicht für Ansprüche, die sich aus dem mit dem Fahrzeugvermieter abgeschlossenen Mietvertrag ergeben. Sunny Cars übernimmt auch keinerlei Gewähr für das Mietobjekt selbst. Insoweit ist der Kunde auf seinen Vertragspartner vor Ort beschränkt.
Sunny Cars übernimmt keine Haftung dafür, dass aus Gründen, die in der Person des Mieters oder des Fahrzeugvermieters liegen und die Sunny Cars nicht zu vertreten hat, die tatsächliche Anmietung des gebuchten Mietwagens vor Ort nicht zustande kommt. Gründe sind zum Beispiel: Vorlage eines nicht mehr gültigen bzw. Nichtvorlage eines Führerscheins, Vorlage eines Führerscheins, der die Anforderungen an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis seitens des Vermieters nicht erfüllt, Nichtbeachtung von Mindest- oder Höchstalterregelungen, Nichtbeachtung der Kreditkartenpflicht in manchen Zielgebieten (siehe Abschnitt „Kaution“), Leistungsfähigkeit des Fahrzeugvermieters, z.B. wegen Insolvenz (im letztgenannten Falle erstattet Sunny Cars den Mietpreis für das gebucht Fahrzeug).
Eine Haftung von Sunny Cars wegen des Verlusts von Gegenständen aufgrund Diebstahls aus dem Mietfahrzeug ist ausgeschlossen. Gleiches gilt bei deren Beschädigung oder Verlust aufgrund eines Unfalls sowie hinsichtlich sonstiger Kosten, die als Folge eines Unfalls auftreten können (Hotelkosten, Telefonkosten usw.).
Im Übrigen haftet Sunny Cars auf Schadensersatz unbeschränkt nur für eigenen Vorsatz und eigene grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Sunny Cars nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern Sunny Cars eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet Sunny Cars nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für von Sunny Cars zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
Soweit die Haftung von Sunny Cars ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach diesem Abschnitt „Haftung“ die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr.
18. Rechtswahl
Ihr Vertrag mit Sunny Cars unterliegt deutschem Recht, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
19. Sonstiges
Soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenganz oder teilweise unwirksam sein sollte, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung soll – gegebenenfalls durch richterliche Bestimmung – eine Regelung gelten, die dem angestrebten Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung unter gebührender Berücksichtigung aller Aspekte, die zur Unwirksamkeit der Bestimmung geführt haben, möglichst nahe kommt.
Alle Mietpreise sind gültig zum Zeitpunkt der Abfrage. Preisänderungen und Änderungen der Bedingungen sind jederzeit und ohne Vorankündigung möglich, soweit sie nicht bereits abgeschlossene Verträge betreffen. Schreibfehler und Irrtum vorbehalten.